Ja, es ist möglich, die Versorgung mit der Patronus-Uhr bei Ihrer zuständigen Pflegekasse zu beantragen. Wird der Antrag genehmigt, übernimmt die Pflegekasse das Nutzungsentgelt zur Versorgung anteilig in Höhe von bis zu 30,30 € (brutto) monatlich. Gesetzlich Versicherte zahlen nach erfolgter Bewilligung lediglich die Mehrkosten. Privatversicherte hingegen müssen zunächst den vollständigen Betrag entrichten und die anteilige Kostenübernahme eigenständig bei ihrer Pflegekasse beantragen, die dann über eine mögliche Rückerstattung entscheidet.
Unser Service: Wir beraten Sie umfassend zur Versorgung mit einem Hausnotrufsystem. Wenn Sie anschließend die Versorgung durch Patronus wünschen und die Voraussetzungen Ihrer Pflegekasse erfüllen, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Wir füllen die notwendigen Formulare auf Wunsch für Sie aus. Sie müssen nur noch unterschreiben - wir senden den Antrag an Ihre Pflegekasse.
Wichtiger Hinweis: Der Besitz eines Pflegegrads ist die Grundvoraussetzung für die anteilige Kostenübernahme durch die Pflegekasse, doch diese kann weitere Bedingungen an eine Bewilligung knüpfen. Die Entscheidung wird stets im Einzelfall getroffen und kann nicht von Patronus beeinflusst werden.